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Online-Käuferschutz

Sicher online einkaufen

Online-Käuferschutz

Sicher online einkaufen

  • Käuferschutz beim Online-Bezahlen
  • Für alle Online-Zahlungsarten Ihrer Sparkasse
  • Optimal auf die Zahlungsart abgestimmt


Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung

Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Online-Käuferschutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Zahlung mit unseren Karten und auch mit Apple Pay bestens abgesichert.

Der Schutz ist dabei optimal auf die Zahlungsart abgestimmt. Der Käuferschutz unterstützt Sie, wenn die Ware

  • nicht geliefert wurde,
  • während der Lieferung beschädigt wurde oder
  • während der Lieferung abhandengekommen ist.

Die individuellen Leistungen und was zu tun ist, wenn Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen, entnehmen Sie den folgenden Beschreibungen.

Für S-Kreditkarte/-Karte Basis¹

Online-Käuferschutz für die S-Kreditkarte

Die S-Kreditkarte – egal, ob direkt oder über Apple Pay bezahlt – gibt Ihnen ein sicheres Gefühl beim Einkaufen im Internet. Mit dem Online-Käuferschutz für die S-Kreditkarte sind Sie vollumfänglich abgesichert.

Icon Online-Käuferschutz für Sparkassen-Card

Fragen und Antworten

Was ist der Online-Käuferschutz?
Wie melde ich meinen Schaden?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Telefonnummer finden Sie auf der Kartenrückseite Ihrer S-Kreditkarte.

Was kostet mich der Online-Käuferschutz?

Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zum Kartenvertrag der S-Kreditkarte, den Sie mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist für Sie enthalten.

Welchen Schutz bietet die Internet-Lieferschutz-Versicherung des Online-Käuferschutzes?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist ein Baustein des Online-Käuferschutzes. Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Ware bis zum Eintreffen an der Lieferadresse.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der S-Kreditkarte mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigte Inhaberin oder berechtigter Inhaber der S-Kreditkarte den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer S-Kreditkarte  vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Waren sind versichert?

Versichert sind im Internet gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer S-Kreditkarte gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigter Karten­inhaberin oder berechtigter Karteninhaber, von Ihrem Girokonto belastet wurde.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall. Pro Kalenderjahr sind bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto abgedeckt.

Was wird gezahlt, wenn der Online-Kaufpreis der im Internet bestellten Ware mehr als 1.000 Euro beträgt?

Wenn Sie im Internet eine Ware im Wert von 1.200 Euro kaufen, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versand­kosten erstattet.

Was wird gezahlt, wenn gleichzeitig mehrere Waren bestellt wurden?

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei einem Unternehmen beziehungs­weise Händlerinnen oder Händlern.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von einem Unter­nehmen beziehungsweise Händlerin oder Händler bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um eine Transaktion und um einen Versicherungsfall. Sie erhalten maximal 1.000 Euro inklusive Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei drei unterschied­lichen Unternehmen beziehungs­weise Händlerinnen oder Händlern.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von unterschiedlichen Unter­nehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um mehrere Transaktionen und um unterschiedliche Versicherungsfälle. Sie erhalten pro Versicherungsfall maximal 1.000 Euro inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten. Pro Kalender­jahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Karten­vertrags der S-Kreditkarte zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Der Versicherungs­schutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags im Internet und endet bei Beendigung Ihres Karten­vertrags der S-Kreditkarte.

Was ist mit „Ablehnung der Kreditkartengesellschaft“ gemeint?

Im Falle einer Reklamation prüft der Karten­inhaberservice gemäß den Regularien der Kreditkarten­gesellschaft Mastercard und Visa den Sachverhalt. Ist eine Rück­buchung nicht möglich, erhalten Sie eine schriftliche Information. Gleichzeitig wird der Fall automatisch zur Klärung dem Kundenservice-Center für den Online-Käuferschutz übergeben.

Welchen Schutz bietet der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz?

Mit dem telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz erhalten Sie eine telefonische Erstberatung nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Grundlage Ihres Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kreditkarten­kundinnen und -kunden.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Sie erhalten einen Versicherungsschutz des telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutzes, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der S-Kreditkarte mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigte Inhaberin oder berechtigter Inhaber der S-Kreditkarte den Kaufvertrag die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreis­forderung mit Ihrer S-Kreditkarte vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Risiken sind versichert?

Versichert sind von Ihnen als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit der S-Kreditkarte gezahlt und deren Rechnungs­betrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber belastet wurde.

Was wird über den telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz abgedeckt?

Der Versicherungs­schutz besteht für eine telefonische Erstberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechts­anwalt. Der Versicherer trägt die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro telefonischer Rechts­beratung.

1 Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard, Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit oder Sparkassen-Karte Basis die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte.

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