Sorgen Sie frühzeitig für den letzten Tag vor. Den vollen Versicherungsschutz gibt es schon nach drei Jahren Laufzeit. Bei früherem Todesfall werden die Beiträge an die Angehörigen zurückerstattet. Und bei Unfalltod wird die volle Versicherungssumme sofort gezahlt. Jährlich erhöht sich Ihre Leistung durch die Überschussbeteiligung!
Es gibt Themen, die früher oder später jeden von uns betreffen. Zu diesen sensiblen Themen zählt ohne Zweifel die eigene Nachlassplanung, z. B. rechtzeitig Vorsorge für die Bestattung zu treffen. Ein Wunsch, den mittlerweile immer mehr Menschen verspüren. Mit der Sterbegeldversicherung der SV können Sie Ihre Absicherung ganz flexibel an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen. Ihre Vorteile im Überblick:
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken nur ein Mindestmaß ab. Ein Sterbegeld wird seit 2004 von der Krankenkasse nicht mehr gezahlt. Eine Bestattung in Deutschland kostet je nach Ausgestaltung zwischen 3.000 und 12.000 Euro.
Auch wenn der Gedanke an den letzten Weg schwer fällt, treffen Sie entsprechende Vorbereitungen! Sorgen Sie eigenverantwortlich vor, damit eine würdevolle Bestattung nicht an finanziellen Engpässen scheitert.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.