Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Allgemeine Kontaktdaten
Service-Telefon
0641 704-70422
Unsere BLZ & BIC
BLZ51350025
BICSKGIDE5FXXX
Überblick

Die Weichen für Ihre finanzielle Zukunft stellen

Ein Vermögen auf nach­kommende Generationen zu übertragen, erfordert Planung. Schenken und Vererben sind dabei zentrale Aspekte. Die Sparkasse unterstützt Sie, Ihr Vermögen effizient zu übertragen. Die Berater­innen und Berater Ihrer Sparkasse informieren Sie zur Nachlass­regelung und zeigen Ihre Möglichkeiten auf. Erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele beim Schenken und Vererben.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Rechtzeitige Nachfolgeplanung
  • Privatvermögen schützen und kontrollieren
  • Steuergünstige Verteilung
  • Kleine Vermögen werden geringer belastet als hohe

Starten Sie Ihre Nachlassplanung

Mit der Beratungs­anwendung „Schenken und Vererben“ bekommen Sie Informationen bei Fragen zum „Generationen­management“. Die Anwendung unterstützt Sie in den folgenden Bereichen:

  • Vermögensübersicht
  • Vermögensnachfolge
  • Testament
  • Vollmachten
  • Schenkungen und Stiftungen
Ihr nächster Schritt

Vertrauen Sie auf die lang­jährige Erfahrung und umfassende Unter­stützung Ihrer Sparkasse. Ein Beratungs­termin klärt Fragen zum Thema Schenken und Vererben.

Details

Die wichtigsten Details zur Nachlass­planung

Eine umsichtige Nachlass­planung schafft Klarheit für alle Beteiligten. Erb­lasserinnen und Erb­lasser legen zu Lebzeiten fest, wie das Vermögen verteilt wird. Dies erleichtert den Hinter­bliebenen den Umgang mit dem Erbe und reduziert das Risiko von Konflikten. Wichtige Fragen werden rechtzeitig geklärt.

Struktur meines Vermögens

Die Vermögens­übersicht ermittelt die relevanten Vermögens­werte. Verträge werden gemäß Beratungs­konstellation berücksichtigt.

Die Erben meines Vermögens

Jetzt über Nachlass­regelung und gesetzliche Erb­folge informieren.

Fakten zum Testament

Wenn Sie Ihren Nachlass nicht selbst regeln, gilt die gesetzliche Erbfolge. Möchten Sie Ihren Nachlass selbst gestalten, regeln Sie Ihren Nachlass zum Beispiel mit einem Testament.

Von mir erteilten Vollmachten

Mit dem Erbfall erhalten die bevoll­mächtigten Personen das Recht, über das Nachlass­vermögen im Namen der Erbenden zu verfügen. Diese Befugnis basiert auf der Ermächtigung durch die Erblassenden.

Schenkungen und Stiftungen

Beides sind gute Möglichkeiten, Ihr Vermögen zu Leb­zeiten zu regeln. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung.

Testaments­vollstreckung im Detail

Sie können bereits zu Leb­zeiten eine Person beauftragen, Ihre Verfügungen und Ihr Testament in Ihrem Sinne durchzusetzen. Ihre Sparkasse bietet diesen Service ebenfalls an.

FAQ

Fragen und Antworten

Bei einer Erbschaft geht es oft um viel Geld und um die Gefühle der Verwandten. Das kann zu Enttäuschungen und Spannungen führen.

Wie viel kann steuerfrei vererbt oder verschenkt werden?

Für Ehepaare oder eingetragene Lebens­partnerinnen oder Lebens­partner gilt ein Steuer­freibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder zahlen erst ab 400.000 Euro Steuern. Enkel­innen und Enkel, deren Eltern verstorben sind, ebenfalls. Bei Enkeln, deren Eltern noch leben, beträgt der Frei­betrag 200.000 Euro. Urenkelinnen und Urenkel auch.

Danach wird es teuer. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen ab 20.000 Euro Steuern. Eine Immobilie kann steuerfrei vererbt werden, wenn die Erbenden zehn Jahre darin wohnen. Unternehmen können steuerfrei übergehen, wenn die Erbenden den Betrieb unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten.

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt je nach Verwandtschafts­grad, wer wie viel bekommt. Ehe­partnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebens­partnerinnen und Lebens­partner stehen vor allen Verwandten an erster Stelle.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten?

Nachlass­verbindlichkeiten sind Schulden, die nach dem Tod einer Person bezahlt werden müssen. Die Hinter­bliebenen können Vermögen und Schulden erben.

Nachlass­verbindlichkeiten umfassen alle Schulden und Verpflichtungen der verstorbenen Person. Dazu gehören:

  • Offene Rechnungen für Strom und Wasser
  • Kredite und Darlehen
  • Unbezahlte Steuern
  • Kosten der Beerdigung
  • Unterhalts­verpflichtungen für Kinder oder frühere Ehepartner
  • Miet- oder Leasingverträge
  • Schadens­ersatz­forderungen

Erst wenn diese Schulden beglichen sind, können die Erben das verbleibende Vermögen erhalten.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament wird auch Ehegatten-Testament oder gemein­schaftliches Testament genannt. Ehe­paare oder eingetragene Lebens­partnerinnen oder Lebens­partner machen einander zu Allein­erbenden. Die Kinder werden zunächst von der Erbfolge aus­geschlossen und erben erst nach dem Tod der länger lebenden Person. Dies soll dem überlebenden Partner Sicherheit geben.
Der Nachteil: Nach dem Tod eines Partners ist das Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar.

Was ist besser – vererben oder verschenken?

Vererben ist einmalig, schenken öfter. Schenken Sie alle zehn Jahre steuerfrei.
Wichtig: Verschenktes ist weg. Ein Testament ist änderbar.

Kann ich ein Erbe ablehnen?

Hinterlässt der Erblasser mehr Schulden als Vermögen, ist das Ausschlagen des Erbes sinnvoll. Dafür gibt es sechs Wochen Zeit.

Schlagen Sie das Erbe schriftlich beim Nachlass­gericht aus oder lassen Sie es notariell beurkunden. Andernfalls haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden.

Ihr nächster Schritt

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und umfassende Unterstützung Ihrer Sparkasse. Ein Beratungs­termin klärt Fragen zum Thema Schenken und Vererben.

 Cookie Branding
i