Im Jahr 2022 können Sie 94 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 25.639 Euro (Ledige) bzw. 51.278 Euro (Verheiratete) steuermindernd absetzen. Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 Prozent. Die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie gesetzliche Rentenzahlungen.
*Gegebenenfalls müssen die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit berücksichtigt werden.