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KfW-Studienkredit

Kopf frei fürs Studium

KfW-Studienkredit

Kopf frei fürs Studium

  • Einkommensunabhängig
  • Flexibilität bei der Rückzahlung 
  • 30 Euro geschenkt für deinen Studienkredit
Übersicht

Sorglos studieren

  • Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion
  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgedruckter Online-Antrag der KfW
  • Studienbescheinigung (gültig für den beantragten Finanzierungsbeginn)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über ein Girokonto (z. B. Vorlage Bankkarte oder Kontoauszug)

Kann ich einen Studienkredit bekommen?

Mit wenigen Klicks findest du es heraus.

So funktionierts

30 Euro für deinen KfW-Studienkredit

Schließe einen KfW-Studienkredit über die Sparkasse Gießen ab und erhalte 30 Euro von uns auf dein Girokonto.

1. Online-Antrag auf der Seite der KfW ausfüllen (zum Online-Antrag). 
2.  Unterlagen ausdrucken und in einer Filiale deiner Wahl bei der Sparkasse Gießen abgeben.
3.  Unsere Mitarbeiter*innen sichten die Unterlagen auf Vollständigkeit.
4.  30 Euro Prämie* auf dein Girokonto erhalten

*Um diese Prämie zu erhalten, muss der Antrag durch die KfW genehmigt werden und es muss ein auf deinen Namen lautendes Girokonto bei der Sparkasse Gießen bestehen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Hier findest du schnell Antworten auf deine Fragen.

Welche Unterstützung erhalte ich aufgrund der aktuellen Situation (Corona) für meine Auszahlungen?

Für alle Kunden des KfW-Studienkredites in der Auszahlungs­phase senken wir vom 01.05.2020 bis zum 30.09.2022 den Zins­satz auf 
0 %
.

Die Zinsen übernimmt in dieser Zeit das Bundes­ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für Sie. Ab dem 01.10.2022 gilt wieder der dann gültige vertraglich ver­einbarte Zinssatz.

Welche Antragsfrist muss ich beachten?

Du kannst den KfW-Studienkredit zu jedem Zeit­punkt deines Studiums beantragen, spätestens aber im 10. Fach­semester.

Wenn du deine erste Auszahlung nächsten Monat brauchst, solltest du deinen Antrag bis zum 15. dieses Monats stellen und zügig beim Vertriebs­partner abgeben, damit der die Chance hat, deine Unter­lagen bis zum Monats­ende zu uns zu schicken. Falls das nicht klappt, bekommst du deine erste Auszahlung einen Monat später.

Warum wird mein Antrag abgelehnt?

Grundsätzlich: Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studien­kredit besteht nicht.

Häufig liegt es aber nur daran, dass du zum Beispiel den Antrag nicht vollständig ausgefüllt hast oder bestimmte Nach­weise fehlen. Oder du erfüllst die Förder­voraus­setzungen nicht.
Dann leitet der Vertriebs­partner deine Unterlagen nicht an uns weiter. Er sollte dich aber natürlich darüber informieren. Wenn du nicht weiter­kommst, kannst du dich auch direkt an uns wenden.

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