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KreditSchutz für die ganze Familie

Genießen Sie das gute Gefühl einer sicheren Finanzierung:

  • Beim Tod des versicherten Kredit­nehmers oder der versicherten Kreditnehmerin über­nimmt die Versicherung die am Todestag planmäßig aus­stehenden Kredit­verpflichtungen.
  • Bei Arbeits­unfähigkeit der versicherten kreditnehmenden Person wird im Versicherungs­fall die versicherte Kreditrate nach einer kurzen Karenzzeit für die Dauer der ärztlich fest­gestellten Arbeits­unfähigkeit über­nommen. Dies gilt auch bei wiederholten Fällen von Arbeits­unfähigkeit während der Kredit- beziehungs­weise Versicherungs­laufzeit.
  • Bei Arbeits­losigkeit der versicherten kreditnehmenden Person wird im Versicherungsfall die versicherte Kreditrate nach einer Karenzzeit über­nommen – auch bei wiederholten Fällen von Arbeits­losigkeit aus einer versicherten Beschäftigung oder selbst­ständigen Tätigkeit heraus.

Hinweise zu den Leistungs­voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Antrags­unterlagen oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

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