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Ihre Vorteile mit der betrieblichen Vorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie effektiv fürs Alter vorsorgen. Darauf haben Sie sogar einen Rechts­anspruch. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unver­steuerten Brutto­gehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozial­abgaben fließen direkt in Ihre Betriebs­rente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.

  • Sichern Sie Ihren Lebens­standard im Alter und Ihre Hinter­bliebenen ab.
  • Flexible Zuzahlungen und Einzahlung vermögens­wirksamer Leistungen sind möglich.
  • Profitieren Sie doppelt: Zuschüsse vom Staat über Steuer- und gegebenen­falls Sozialversicherungs­ersparnisse und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
  • Direkt­versicherung und Pensions­kasse sind bei Arbeitgeberwechsel einfach übertrag­bar.
  • Erreichte Ansprüche bleiben auch im Falle der Arbeits­losigkeit erhalten.
  • Sichern Sie zusätzlich Ihre Arbeitskraft ab.
  • Gestalten Sie Ihre Rente flexibel – bereits ab dem 62. Lebensjahr.
  • Sie haben die Wahl: einmalige Kapital­auszahlung oder lebens­lange Rente.

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Details

Wie sich eine betriebliche Alters­vorsorge für Sie auszahlt

Für alle neuen Verträge mit Entgelt­umwandlung gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeber­zuschuss von 15 Prozent oben­drauf. Dieser Zuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungs­ersparnis machen den Vermögens­aufbau noch einfacher und profitabler, wie das folgende Beispiel zeigt.

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, ledig und kinderlos, jährliches Brutto­einkommen von derzeit 30.000 Euro

Infografik in der sich der monatliche Sparbeitrag vom Bruttogehalt (115 Euro) aus 57,78 Eigenbeitrag, 15 Euro Arbeitgeberzuschuss sowie 20,67 Steuerersparnis und 21,55 Ersparnis bei der Sozialversicherung zusammensetzt.
  • Monatliche Ersparnis in die bAV: 115 Euro
  • Von diesen 115 Euro kommen 15 Euro aus dem verpflichtenden Arbeitgeber­zuschuss
  • Steuerlich spart die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer 20,67 Euro, in der Sozial­versicherung nochmals 21,55 Euro

Insgesamt fließen 115 Euro monatlich in den Aufbau der Betriebs­rente, die Arbeit­nehmerin oder der Arbeitnehmer hat aber netto nur 57,78 Euro weniger im Portemonnaie.1

Im Beispiel berücksichtigt:
- Steuertarif 2025, Steuerklasse I, Lohnsteuer ohne Kirchensteuer
- Arbeitnehmerin - oder Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,55 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 2,5 Prozent), Pflege: 2,4 Prozent

Folgende Varianten (Durchführungs­wege) der betrieblichen Alters­vorsorge gibt es:

Direktversicherung

  • Entspricht weitestgehend einer klassischen privaten Rentenversicherung.
  • Im Unterschied zur privaten Rentenversicherung ist Ihr Arbeitgeber der Versicherungs­nehmer und Beitragszahler, Sie sind die versicherte Person.
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei – in 2025 monatlich 322 Euro.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch weitere 322 Euro monatlich in 2025 (4 Prozent der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei.
  • Varianten: SV Direktversicherung oder SV Direktversicherung IndexGarant.

Pensionskasse

  • Versorgungsträger ist eine Pensionskasse anstatt einer Lebensversicherungs­gesellschaft. Eine permanente Kontrolle erfolgt durch die deutsche Versicherungsaufsicht.
  • Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Sie sind die versicherte Person.
  • Ihre Beiträge sind jährlich bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei: in 2025 monatlich 322 Euro.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind aufgrund des Betriebsrenten­stärkungsgesetzes noch weitere 322 Euro monatlich in 2025 (4 Prozent der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuerfrei.
  • Variante: Sparkassen Pensionskasse.

Unterstützungs­kasse

  • Der Arbeitgeber meldet Sie als Versorgungs­berechtigte oder Versorgungsberechtigten an und zahlt die regel­mäßig vereinbarten Beiträge an die Unterstützungs­kasse.
  • Die zugesagten Leistungen werden durch die Rück­deckung bei der SV SparkassenVersicherung garantiert.
  • Im Unterschied zur Direkt­versicherung und Pensions­kasse ist die Unterstützungs­kasse unbegrenzt steuerfrei.
  • Varianten: SV Unterstützungskasse oder SV Unterstützungskasse IndexGarant.
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