Hintergründe und Informationen
Grundlage
Immobilien, die wir finanzieren, werden von uns bewertet. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die detailliert vorschreibt, wie der Beleihungswert zu ermitteln ist. Für die Gewährung des Kredites wird im ersten Schritt eine überschlägige Ermittlung des Wertes der Immobilie vorgenommen. Auf Basis dieser Wertindikation wird der Kredit gewährt. Erst nachdem der Kauf vollständig abgewickelt ist, das Haus fertiggestellt, umgebaut oder modernisiert worden ist, kann der Gutachter den tatsächlich ausgeführten Bestand und Zustand feststellen und den Beleihungswert ermitteln. Dies hat mittlerweile nicht nur anhand von Unterlagen, sondern auch durch eine Besichtigung zu erfolgen. Damit sollen Kreditinstitute einen zutreffenden Eindruck von Häusern, Wohnungen und Grundstücken erhalten, für die sie Darlehen bereitstellen.
Beleihungswert vs. Marktwert
Ziel der Beleihungswertermittlung ist es, nachhaltig, zumindest für die Darlehenslaufzeit, eine ausreichende und möglichst krisenfeste Besicherung der finanzierten Immobilie zu gewährleisten. Der Beleihungswert orientiert sich deswegen am nachhaltig erzielbaren Wert der Immobilie. Der Verkehrswert (Marktwert) hingegen ist immer von dem aktuellen Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt.
Innen- und Außenbesichtigung
Die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) schreibt vor, dass das zu bewertende Objekt zu besichtigen ist. Bei einer Besichtigung werden zum Beispiel Faktoren wie Ausstattung und Zustand festgestellt. Hierzu ist eine Innen- und Außenbesichtigung sowie ein Fotoprotokoll notwendig. Dies gilt sowohl für die Erstschätzung des Objektwertes als auch für von der Sparkasse Gießen als notwendig erachtete Folgeschätzungen während der Laufzeit der Darlehen, für die das Beleihungsobjekt als Sicherheit haftet. Die Objektbesichtigung ist eine grundsätzliche Bedingung für die Finanzierung. Die Besichtigung wird durch die Gutachter*innen der Sparkasse oder durch die von uns beauftragten Personen und Firmen (zum Beispiel S-Servicepartner Norddeutschland GmbH oder on-geo GmbH) übernommen. Bei einer anstehenden Innen- und Außenbesichtigung vereinbaren wir oder unsere Partner mit Ihnen bzw. mit dem von Ihnen genannten Ansprechpartner einen Besichtigungstermin.
Auskunft über die ermittelten Werte
Die Ergebnisse werden in einem Besichtigungsprotokoll festgehalten und gemeinsam mit den Objektbildern nur für interne Zwecke verwendet und streng vertraulich behandelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Herausgabe der Wertermittlung an Kunden nicht möglich ist.
Beleihungsunterlagen
Für die Wertermittlung werden Unterlagen des Objekts benötigt.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.